Das Gebiss eines Erwachsenen besteht auf jeder Kieferseite aus zwei Schneidezähnen, einem Eckzahn, zwei Vorbackenzähnen und drei Backenzähnen. Der dritte und somit letzte Backenzahn wird auch als Weisheitszahn bezeichnet. Er wird als letztes gebildet und sein Wachstum ist häufig erst im Erwachsenenalter abgeschlossen.

Bei den meisten Menschen ist das Platzangebot im Kiefer für den Weisheitszahn allerdings nicht ausreichend, so dass er häufig im Kieferknochen zurückbleibt oder nur unvollständig in den Mund durchbricht. Eine korrekte Einstellung in die Zahnreihe ist dann nicht möglich.

Diese Lage gefährdet die restlichen Zähne in verschiedener Weise:

  • Die Weisheitszähne können der Korrektur der Zahnstellung der restlichen Zähne durch einen Kieferorthopäden entgegenwirken und dadurch den Behandlungserfolg durch eine Zahnspange gefährden
  • Die Weisheitszähne heben das Zahnfleisch hinter dem vorletzten Backenzahn an und machen ihn dadurch der täglichen Mundhygiene unzugänglich, so dass die Gefahr für eine Karies steigt
  • Im Falle eines unvollständigen Durchbrechens der Weisheitszähne in den Mund, wird die Trennung zwischen der bakterienbesiedelten Mundhöhle und dem bakterienfreien Knochen aufgehoben. Dadurch kann es zu einer schmerzfreien, chronischen Entzündung kommen, die die Entstehung von Kieferzysten fördert. Außerdem kann eine solche chronische Entzündung akut und somit schmerzhaft werden.

Die Entfernung der Weisheitszähne erfolgt bei uns in den meisten Fällen in lokaler Schmerzausschaltung (Spritze). Dabei legen wir größten Wert auf absolute Schmerzfreiheit während des Eingriffs.
Darüber hinaus bieten wir die Entfernung der Weisheitszähne auch unter Vollnarkose an.

Die Beschwerden nach einer Weisheitszahnentfernung können sehr unterschiedlich sein und sind stark von der Lage der Weisheitszähne abhängig. Es gibt Fälle, in denen mit sehr wenigen Beschwerden gerechnet werden kann, aber auch solche, in denen eine körperliche Schonung bis zu einer Woche eingeplant werden sollte.

Eine Einschätzung diesbezüglich kann im Beratungsgespräch stattfinden.